Freiwillig wird dieses Datenschutzdefizit von Anbieterseite nur selten offengelegt. Als Laie weiß man ja auch nicht unbedingt, dass Softwareanbieter immer stärker auf fremde Bausteine setzen – getreu dem Motto: Warum das Rad neu erfinden? Bevorzugt wird natürlich aus offen Quellen geschöpft (siehe Open Source). So manche Innovation liegt aber nicht quelloffen vor und kann nur gegen Lizenzgebühr genutzt werden. In diesem Zusammenhang spricht man von proprietärer Software.
Lange Rede, kurzer Sinn: Wenn große Teile einer Software auf Dienste zurückgreifen, die über Server laufen, die bestenfalls in den USA stehen, dann ist es um die Datenhoheit nicht gut bestellt. Denken Sie wieder an die automatische Gesichtserkennung. Hier geht es um sensible Daten, um biometrische Informationen, die die Gesichtssymmetrie betreffen und nicht in falsche Hände geraten sollten. Falls Sie vorhaben, mit Ihrer Bildverwaltung auch personenbezogene Daten zu verarbeiten, sollten Sie bei der Wahl des Anbieters das Thema Datenhoheit also immer gezielt ansprechen. Im Idealfall sollten Sie sich für einen Anbieter entscheiden, der Ihnen folgendes garantiert:
- Entwicklung aller Software-Module inhouse und in Deutschland
- Hosting ausschließlich in der Europäischen Union, am besten in Deutschland
- datenschutzkonforme Speicherung von biometrischen Ähnlichkeitsvektoren
- ständige Weiterentwicklung, insbesondere in Bezug auf Datensicherheit
Nur wenn diese Punkte vertraglich festgelegt sind, haben Sie Rechtssicherheit und können davon ausgehen, dass Ihre Daten den definierten Wirkungskreis nicht verlassen.